Sie werden an dieser Stelle über unsere Geschäfts- und Reisebedingungen informiert, welche die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651 a ff BGB ergänzen und Bestandteile des zwischen Ihnen und uns
geschlossenen Reisevertrages sind.
1. Anmeldung und Bestätigung
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande, wobei die Annahme keiner bestimmten Form bedarf.
Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und
gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Gesamtkosten, Nebenkosten und Zahlung
Die Gesamtkosten beinhalten alle von uns aufgeführten Leistungen auf der beschriebenen Route. Die Nebenkosten für Treibstoff, Verpflegung, fakultative Ausflüge (dazu gehören u. a. Bootstouren, weil diese witterungsabhängig sind), Eintrittsgelder für Schwimmbäder, Autobahngebühren und Trinkgelder sind vom Kunden selbst zu tragen. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins i. S. d. § 651 k Abs. 3 BGB gefordert und angenommen werden; dies gilt auch für die Anzahlung von 200,- € nach erfolgter Anmeldebestätigung. Wir sind bei R & V Versicherung insolvenzversichert. Die Restzahlung des Reisepreises ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Gerät der Kunde mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung in Verzug, sind wir nach fruchtloser Ablehnungsandrohung berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und Schadensersatz in der Höhe der vereinbarten Rücktrittskosten (s.Ziff.4) zu verlangen.
Achtung wir akzeptieren keine Visa Karten zur Zahlung unserer Reisen.
3. Leistungen
Die Beschreibung der Reiseroute sowie alle angegebenen Leistungen sind zur vorläufigen unverbindlichen Orientierung des Kunden gedacht. Wegen der besonderen Eigenart aller unserer Reisen behalten
wir uns unbedingt notwendige, aber zumutbare Routenänderungen vor. Wir verpflichten uns, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen nach Kenntnis von dem Änderungsgrund unverzüglich zu
informieren. Für Fremdleistungen übernehmen wir keine Haftung. Wir überwachen diese Fremdleistungen stets und bemühen uns Ausflüge, Besichtigungen usw. zusätzlich zu organisieren, falls Zeit und
genügend Interesse vorhanden ist.
4. Rücktritt durch den Kunden, Stornokosten, Ersatzperson
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Aus Beweisgründen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären, z.B. per E-Mail. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis, können aber gemäß § 651 i Abs. 2 BGB eine Entschädigung verlangen. Vorbehaltlich einer konkreten Berechnung einer Entschädigung nach dieser Vorschrift können wir diesen Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung der nachfolgenden Gliederung pauschalieren. Die Rücktrittskosten betragen pro Fahrzeug inkl. 1-2 Personen:
Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind als die
geforderte Pauschale. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten
widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle der
Vertragsübertragung haften der ursprüngliche Kunde und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die Bearbeitungsgebühr.
5. Rücktritt und Kündigung der iBEA-Tours
Wir können vor oder nach Reisebeginn zurücktreten, wenn erkennbar ist, dass die Reise wegen höherer Gewalt (Krieg, Unruhen, Katastrophen, Epidemien, behördlichen Maßnahmen etc.) unmöglich ist
oder die Mindestteilnehmerzahl von 4 Fahrzeugen nicht erreicht wird. Im letzteren Falle können wir die Reise bis spätestens 5 Wochen vor dem vereinbarten Reiseantritt absagen, die bis dahin
gezahlte Teilnehmergebühr wird ganz zurückerstattet. Falls ein Reiseabbruch unter den vorgenannten Gründen erfolgt oder falls die Reise bei schwerer Erkrankung der Reiseleitung abgebrochen werden
muss und die Fortführung nicht möglich ist, sind wir zum Rücktritt/Abbruch berechtigt.
6. Haftung der iBEA-Tours
Wir stehen im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns ein für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger der im Reisepreis
enthaltenen Leistungen unter Berücksichtigung der Besonderheiten einer Campingreise sowie der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeiten. Da die Reise mit von den Teilnehmern selbst gestellten und
gefahrenen Fahrzeugen durchgeführt wird, übernehmen wir keine Haftungen für Risiken aus Fahrzeugpannen, Unfällen im Straßenverkehr, Schäden, die aus unverschuldeten Handlungen Dritter entstehen,
und Schäden, die sich Reiseteilnehmer gegenseitig zuführen. Der Abschluss einer Schutzbriefversicherung wird empfohlen. Die vertragliche Haftung von uns für Schäden, die nicht Körperschäden sind,
ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Das Gleiche gilt, soweit wir für den Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Auf die gesetzlichen Bestimmungen des §§ 651 h I BGB wird verwiesen. Die deliktische Haftung von uns für Sachschäden, die nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Mögliche darüber hinausgehende Ansprüche nach
internationalen Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. Von der örtlichen Reiseleitung in eigener Organisation oder von anderen Personen in einer Organisation am Urlaubsort
angebotene und vor Ort gebuchte Ausflüge, Beförderungsleistungen, sportliche Aktivitäten und Mietwagen gehören nicht zum Reisevertragsinhalt zwischen dem Kunden und uns, weshalb wir für solche
Leistungen keine Haftung übernehmen. Dieses gilt auch für Ausflüge, die wir in den Reiseausschreibungen lediglich als sehenswert vorschlagen.
7. Schlussbestimmungen
Der Kunde muss für die Einhaltung von Einreisevorschriften, Zoll-, Pass-, Devisen- und Visabestimmungen selbst Sorge tragen. Wir stehen dafür ein, Kunden mit deutscher Staatsbürgerschaft hierüber zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Auf besondere Gesundheitsvorschriften des Reiselandes weisen wir in der Reiseausschreibung hin. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutzmaßnahmen rechtzeitig informieren. Es wird auf die Möglichkeit der Informationsbeschaffung z.B. bei den Gesundheitsämtern, bei Ärzten und Tropeninstituten hingewiesen. Führerschein, Kfz-Schein, Versicherungsunterlagen und ggf. Vollmacht des Kfz-Halters sind mitzuführen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Reisebedingungen zur Folge.
Gerichtsstand ist unser Firmensitz in Rudersberg - Schorndorf.
Es wird die Anwendbarkeit deutschen Rechts vereinbart.